Einige Schüler haben geklagt. Ihnen ist der Schulbesuch in der aktuellen Lage zu gefährlich – und die Chancen seien nicht gleich. Rechtsanwalt Christian Solmecke berichtet.
Der Freistaat Bayern hat beschlossen, das Risikoschüler nicht in die Schule gehen müssen, sofern eine besondere Gefahr durch Vorerkrankungen von dem Virus für sie ausgeht. Auch gehen hier nur die Abschlussklassen wieder in die Schule, aufgeteilt auf je zwei Räume pro Kurs, damit die Abstandbestimmungen eingehalten werden können.